Das Girokonto
Das Girokonto ist ein von den Kreditinstituten eingeführtes Konto, um einerseits Geld in den Wirtschaftskreislauf zu bringen und andererseits den Kunden den bargeldlosen Transfer von Vermögen zu ermöglichen. Heute wird das Girokonto hauptsächlich für Zahlungen von Rechnungen benutzt. Nur die obere Schicht nutzt das Girokonto um Geld durch Zinsen zu vermehren. Zahlungen werden entweder durch Lastschriften oder Überweisungen zu Lasten des Kunden geführt.
Rechtlich gesehen handelt es sich beim Girokonto um ein Kontokorrentkonto, bei dem täglich der Saldo, der beiden Parteien zusteht, durch die laufenden Buchungen nach § 355 des HGB ermittelt wird. Dabei ist wichtig, dass mindestens einer der beiden Parteien Kaufmann sein muss. Die Eigenschaft des Kaufmanns erfüllt in diesem Fall mindestens schon das Kreditinstitut, da es ein Handelsgewerbe nach §1, Absatz 1 des Handelsgesetzbuch ist.
Seit Oktober 2009 gibt es veränderte gesetzliche Vorschriften zum Girokontovertrag (§ 676f und § 676g BGB a.F.). Dies bedeutet, dass das Girokonto ein zentraler Bestandteil des so genannten Girovertrages ist. Somit ist eine Bank nach § 676 BGB dazu verpflichtet, jedem Bankkunden ein Konto einzurichten und darauf die eingehenden Zahlungen gutzuschreiben. Abgeschlossene Überweisungsverträge müssen über dieses Konto abgewickelt werden.
Der Kunde hat dagegen die Pflicht, dem Kreditinstitut die für die Überweisung benötigten Daten (Name, Kontonummer, Verwendungszweck) mitzuteilen.
Durch eine Zustimmung der Erziehungsberechtigten kann ein Girokonto auch für Minderjährige eingerichtet werden. Eine Überziehung des Kontos ist bei Jugendlichen ohne Bürgschaft der Eltern gesetzlich nicht erlaubt. Sollte die Bank dies trotzdem machen, müsste sie für die entstehenden Schäden haften.
Mit der Eröffnung eines Girokontos gehen sowohl Bank, als auch Kunde ein Vertragsverhältnis miteinander ein. Zu diesem Vertrag gehören die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Beim Girokonto handelt es sich zudem um ein Dauerschuldverhältnis, da das Bankinstitut sich dazu verpflichtet, dem Kunden ein Konto bereit zu stellen und Überweisungen, sowie Gutschriften und Lastschriften auszuführen. Der Kunde hat dagegen die Pflicht, die entstehenden Gebühren zu begleichen und für die Deckung des Kontos zu sorgen, sofern kein Überziehungslimit vereinbart wurde.
Tipp: Vor der Eröffnung eines Girokontos immer ein:
Girokonto Vergleich durchführen.